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   BGH, 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18   

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https://dejure.org/2018,9891
BGH, 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,9891)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,9891)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2018 - AnwZ (Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,9891)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht der Mitteilung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer an den Beschwerdeführer nach Abschluss des Verfahrens; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Anwaltsblatt

    § 73 BRAO
    Mitteilungspflichten der Anwaltskammer zu ihren Gründen im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer wegen Pflichtverletzungen eines Anwalts: Mitteilungs- und Begründungspflicht des Vorstands bei Abgabe des Beschwerdeverfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Mitteilungspflicht der RAK bei Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflicht der Mitteilung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer an den Beschwerdeführer nach Abschluss des Verfahrens; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsgerichtliche Anwaltssache: Mitteilungspflicht der Rechtsanwaltskammer bei Verfahrensabgabe an die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 73 BRAO
    Mitteilungspflichten der Anwaltskammer zu ihren Gründen im Beschwerdeverfahren

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Mitteilungspflicht der RAK bei Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 691
  • AnwBl 2018, 617
  • AnwBl Online 2018, 934
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angefochtenen Urteils mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 44/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Überlassung eines in

    Auszug aus BGH, 03.04.2018 - AnwZ (Brfg) 2/18
    Ein "Abschluss des Verfahrens" i.S.v. § 73 Abs. 3 Satz 2 BRAO mit einer dem Beschwerdeführer mitzuteilenden (abschließenden) Entscheidung liegt daher in Fällen einer Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft erst bei einem Abschluss des gesamten Verfahrens vor, das heißt bei Abschluss entweder des Verfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft, des von der Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten anwaltsgerichtlichen Verfahrens (zu einem solchen Fall vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2015 - AnwZ (Brfg) 44/15, juris Rn. 1, 12: Der Mitteilungspflicht nach § 73 Abs. 3 BRAO wird genügt, wenn die Rechtsanwaltskammer dem Beschwerdeführer das Ergebnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens mitteilt; so auch Weyland in Feuerich/Weyland, aaO § 76 Rn. 33a; a.A. Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, aaO § 73 Rn. 49a) oder, falls die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer zurückgibt, bei Abschluss des dort fortgeführten Verfahrens.
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